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Strategiepapier
1. Die Idee und ihr Hintergrund
Die neu gegründete Initiative KulturProzent reagiert auf die veränderte Akteurs-Situation in der Dresdner Kulturlandschaft und setzt mit einer beispielhaften Idee ein Zeichen:
Ein Prozent des Kulturhaushaltes der Landeshauptstadt Dresden soll in einen neuen Fonds fließen, aus welchem neue, zum Teil noch ungeförderte Kulturinitiativen, Kunstprojekte und Künstler unterstützt werden. Die etablierte und bewährte Kultur soll weiterhin mit 99% der Mittel ihren gewachsenen und wertvollen Beitrag zur Dresdner Kulturlandschaft leisten.
Derzeit gibt die Landeshauptstadt jährlich circa 70 Millionen Euro für die Förderung ihrer Kulturlandschaft aus. Diese Mittel werden nahezu komplett an klassische und etablierte Kulturbetriebe verteilt. Innovative, junge Künstler und Kulturinitiativen können dagegen meist nur in Form der so genannten Projektförderung mit verschwindend geringen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf die seit langem fehlenden Mittel der Atelierförderung für bildende Künstler hingewiesen. Das Ungleichgewicht zwischen Vorhandensein und Anzahl engagierter neuer Kunst- und Kulturprojekte und den (nicht) vorhandenen Geldern in der Förderung der Landeshauptstadt Dresden nimmt zu. Der Bedarf ist groß – allerdings schwer wahrnehmbar. Im Gegensatz zu den großen Kultureinrichtungen der Stadt, deren Vertreter medienwirksam über negative Konsequenzen der Einsparungen in ihren Institutionen berichten, haben die vielen kleinen Vereine, Initiativen und Einzelkünstler der freien Szene, keine gewichtige Stimme, die ihre Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik artikuliert. Ohne Lobby, sind Interessen nicht wirksam zu vertreten.
Die Initiative KulturProzent ist ein Zusammenschluss vieler unterschiedlicher Kulturvereine, Initiativen von Einzelkünstlern und Künstlergruppen und sieht sich als Interessenvertreter und Sprachrohr der freien Kunst- und Kulturszene Dresdens.
Ziel ist es, einen Weg zur Verbesserung der finanziell hochprekären Situation des kreativen Nachwuchses aufzuzeigen. Schon eine relativ geringe Unterstützung von kommunaler Seite erhöht die Chancen weiterer Mittelakquise für die einzelnen Projekte, sei es mittels Sponsoring oder Kofinanzierung mit anderen öffentlichen Mitteln. Dresden sollte ebenfalls die motivierenden Effekte einer städtischen Förderung der Akteure für die künftige positive Entwicklung der Kulturstadt berücksichtigen.
Natürlich wäre es die optimale Lösung, den Kulturetat insgesamt aufzustocken. Angesichts der damit verbundenen Schwierigkeiten ist es jedoch an der Zeit eine Umschichtung innerhalb des Kulturbudgets anzugehen - freilich unter Erhalt bewährter Strukturen. Ohne Neiddebatten auszulösen, setzt der 1%-Vorschlag dem „Kampf um die Kulturgelder“ den Solidaritätsgedanken entgegen. Bei kleinstem Entgegenkommen der größeren Institutionen, könnten so große Wirkungen in der freien Kulturszene erzielt werden.
2. Was soll gefördert werden?
- Bestehende, nicht kontinuierlich kommunal geförderte Kulturprojekte sollen anteilig mit einer Sockelfinanzierung gesichert werden, um Kofinanzierung, Antragstellung und Kontinuität der Arbeit abzusichern. Laut bestehender Förderrichtlinie kann dies mittels einer institutionellen Förderung – befristet jeweils auf ein Jahr – erfolgen. (Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen Kulturförderung vom 15. April 1999) Um eine kurzfristigere Antragstellung zu ermöglichen, sollte abweichend von der Richtlinie lediglich der Antragstermin auf den 30.10. des Vorjahres festgelegt werden. Die bisherige Frist (30. April)) setzt eine langfristige Planung voraus, die von den flexiblen Strukturen der freien Szene nicht zu leisten ist.
- Neue Projekte, die nicht durch etablierte Antragsteller vertreten werden, sollen die Möglichkeit der Projektförderung erhalten. Insgesamt muss die zur Verfügung stehende Summe zur Projektförderung wesentlich erhöht werden, um die kulturelle Vielfalt der Stadt adäquat zu fördern. Die Antragstermine der Förderrichtlinie können beibehalten werden.
- Kleinstprojekte sollen im Laufe des Jahres flexibel, das heißt kurzfristig gefördert werden. Hierfür scheint eine vierteljährliche Vergabe sinnvoll.
- Durch spezielle Förderaufrufe unter jeweils einem förderpolitisch relevanten Thema sollen spartenübergreifend einzelne innovative und ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte mit einer relativ hohen Summe (mind. 10.000 Euro) einmalig gefördert werden. Durch diese Vergabepraxis können einzelne Projekte unterstützt werden, die für die Entwicklung der Dresdner Kunst- und Kulturszene beispielhaft sind. Das Thema wird dabei vom Kulturamt vor- und zu Beginn des Vorjahres bekannt gegeben. Antragsschluss ist jeweils der 31. Mai.
3. Wie soll das Geld verteilt werden?
Die bisherige Vergabe der Kulturförderung krankte nicht an der Umsetzung, sondern an den zu knapp zur Verfügung stehenden „ungebundenen“ Mitteln. Deshalb soll auch mit Blick auf die bestehenden Ressourcen und Erfahrungen des Kulturamtes, für die Punkte 1 und 2 das übliche Vergabeverfahren der Stadt Dresden, bestehend aus Kulturamt, Projektgruppe, Kulturbeirat und Kulturausschuss, beibehalten werden. So bleibt die gemeinderechtlich verankerte Hoheit der Mittelverteilung in den Händen der Landeshauptstadt Dresden.
Für die Punkte 3 und 4 wird eine andere Vergabepraxis angestrebt. Eine Jury aus unbefangenen (also selbst nicht beantragenden) Kunst- und Kulturschaffenden entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Die Diskussion um die Kleinstprojekteförderung erfolgt vierteljährlich in öffentlicher Sitzung. Ein Sitzungstermin beinhaltet auch die Bekanntgabe und Begründung des „Gewinnerprojektes“ des Schwerpunktthemas aus Punkt 4. Die Jury besteht aus freiwilligen Mitgliedern der verschiedenen Sparten der Kunst- und Kulturszene und wird jährlich neu ausgeschrieben. Anträge werden beim Kulturamt gestellt, welche diese an die Jury weiterleitet. Eine Zuordnung der Anträge in Sparten scheint hierbei nicht mehr zeitgemäß, da sehr viele Projekte unterschiedlichste künstlerische Mittel verknüpfen. Die Organisation dieser Vergabeinstrumente sowie die Berufung der Jurymitglieder kann durch das Kulturamt oder einen beauftragten Verein erfolgen.
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